Donnerstag, 28. März 2024
Notruf: 112

Aktuelles zu COVID-19 (Stand 02.05.2020)

Verfahrensanweisung vom Kreiskommando!

Sehr geehrte Kameradinnen und Kameraden,
nun gelten bereits seit dem 11.03.2020 entsprechende Vorgaben und Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung des Corona-Virus. Bislang konnte durch das umsichtige Verhalten der Führungs- und Einsatzkräfte und der durchgeführten Vorsichtsmaßnahmen eine Einschränkung oder sogar ein Ausfall einer Feuerwehr verhindert werden.
Die Führungskräfte der Gemeinden und Städte haben sich einheitlich auf Kreisebene für eine Weiterführung dieser Vorgaben und Maßnahmen bis zum 15. Juni 2020 geeinigt.

Folgende Maßnahmen haben weiterhin Bestand:
• Ausbildungsdienste der Feuerwehren sind nicht durchzuführen.
• Dienste der Kinder- und Jugendfeuerwehren finden nicht statt, darüber sind ggf. die Eltern durch die Kinder- und Jugendwarte zu informieren – gilt bis zum 31.08.2020
• Treffen der Alters- und Ehrenabteilungen finden nicht statt.
• Versammlungen, Veranstaltungen o.ä. werden nicht durchgeführt.
• Die Kleiderkammer bleibt geschlossen, in dringenden Fällen (Einsatzbekleidung) beim GBM melden.

Für Einsätze gilt weiterhin:
• Zum gegenseitigen Schutz sind die ausgegeben Behelfsmasken im Fahrzeug und beim Einsatz, wo der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, zu tragen.
• An der Einsatzstelle ist so weit wie möglich, der empfohlene Mindestabstand einzuhalten.

Es nützt keinem, wenn durch falschen Ehrgeiz eine Feuerwehr komplett ausfällt. Ihr als Einsatzkräfte der Feuerwehren seit ein wichtiges Standbein in dieser Zeit, bitte bedenkt das auch bei Euren privaten Kontakten. Sollte eine Einsatzkraft Symptome (Corona) aufweisen, ist der Ortsbrandmeister und der Gemeindebrandmeister unverzüglich zu informieren. Wer sich nicht gesund fühlt, bleibt dem Einsatz fern. • Zur Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft der Geräte (Pumpen usw.) sowie der Fahrzeuge, sollten regelmäßige Bewegungsfahrten (spätestens alle 14 Tage) durchgeführt werden. Die Führungskräfte => Stadt- und Gemeindebrandmeister ABM und KBM, haben sich gemeinsam entschieden, ein Konzept zu erarbeiten, wie es nach dem 15.06.2020 weitergeht.
Gilt bis auf Widerruf!!

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